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   BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55   

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BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55 (https://dejure.org/1956,1156)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1956 - I ZR 2/55 (https://dejure.org/1956,1156)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1956 - I ZR 2/55 (https://dejure.org/1956,1156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1957, 219
  • DB 1956, 1179
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.11.1951 - I ZR 24/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55
    Bei Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in dem Urteil NJW 1952, 344 Nr. 6 entwickelten Rechtsgrundsätze verstoße der Vertrag auch nicht gegen die Dekartellierungsvorschriften.
  • BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52

    Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats erfordert die Annahme einer unlauteren Wettbewerbshandlung im Sinne des § 1 UnlWG in subjektiver Hinsicht, daß der Täter vorsätzlich oder mit bedingtem Vorsatz handelt; er muß - jedenfalls in aller Regel - die Tatumstände kennen, die seine Handlungsweise als unlauter erscheinen lassen, oder doch mit der Möglichkeit rechnen, daß solche Umstände vorliegen könnten (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; BGHZ 8, 387 (393) [BGH 30.01.1953 - I ZR 88/52] - Fernsprechnummer).
  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54

    - Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs,

    Auszug aus BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Ausnutzung fremden Vertragsbruchs sei nicht schlechthin, sondern nur dann unlauter, wenn besondere Umstände gegeben seien, die sie als unlauter erscheinen ließen, entspricht der in Rechtsprechung und Rechtslehre vorherrschenden Meinung (Urt. d. erk. Senats v. 17.2.1956 - GRUR 1956, 273 - Drahtverschluß).
  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55
    Damit ist aber das Rechtsschutzinteresse für den Anspruch auf Auskunfterteilung hinreichend dargetan (BGH GRUR 1954, 457 - Irus/Urus).
  • BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    Auszug aus BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats erfordert die Annahme einer unlauteren Wettbewerbshandlung im Sinne des § 1 UnlWG in subjektiver Hinsicht, daß der Täter vorsätzlich oder mit bedingtem Vorsatz handelt; er muß - jedenfalls in aller Regel - die Tatumstände kennen, die seine Handlungsweise als unlauter erscheinen lassen, oder doch mit der Möglichkeit rechnen, daß solche Umstände vorliegen könnten (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; BGHZ 8, 387 (393) [BGH 30.01.1953 - I ZR 88/52] - Fernsprechnummer).
  • RG, 20.09.1939 - II 17/39

    Ist bei einem Vertrage, durch den sich ein Angestellter hinter dem Rücken seines

    Auszug aus BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55
    Die Revision beachtet hier nicht, daß es sich bei der zu entscheidenden Frage im wesentlichen um eine Rechtsfrage handelt, die allein der Beurteilung des erkennenden Gerichts unterliegt (vgl. RGZ 161, 229 (234)).
  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67

    Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien -

    In der in GRUR 1957, 219, 221 - Westenberg - veröffentlichten Entscheidung ist die Frage, ob die Beklagten dieses Prozesses "durch ihre fortgesetzte Bereitwilligkeit zur Lieferung das vertragswidrige Verhalten der Eheleute W. ermöglicht oder doch zumindest gefördert haben" ausdrücklich offengeblieben.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts stimmt auch mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (GRUR 1956, 273 - Drahtverschluß; 1957, 219 - Westenberg; 1962, 426 - Selbstbedienungsgroßhandel).

    Die Revision kommt ferner nicht mehr auf den - ohnehin nicht genügend substantiierten - Vortrag der Klägerin im ersten Rechtszug zurück, daß der Beklagte mit der Belieferung ihrer Kunden gleichzeitig die Erfüllung von Darlehensverpflichtungen gefährdet habe, die die betroffenen Gastwirte im Rahmen der Bierbezugsverträge übernommen hätten, was bei Kenntnis dieses Umstandes das Vorgehen des Beklagten als sittenwidrig erscheinen lassen könnte (BGH GRUR 1957, 219 - Westenberg).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in der in GRUR 1957, 219 - Westenberg - abgedruckten Entscheidung ausdrücklich offengelassen.

    Da die Klägerin solche anderweitigen Umstände (vgl. etwa BGH GRUR 1957, 219 - Westenberg) nicht mehr behauptet, ist ihre Unterlassungsklage auch unter dem Gesichtspunkt der Ausnutzung fremden Vertragsbruches durch den Beklagten unbegründet, wie das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat.

  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 79/00

    Titelexklusivität

    Etwas anderes kann aber - abweichend von der Ansicht des Berufungsgerichts - gelten, wenn die Verletzung einer branchenüblichen Ausschließlichkeitsbindung ausgenutzt wird, die erforderlich ist, um eine wirtschaftlich sinnvolle Auswertung der von dem Gebundenen vertraglich zugestandenen Rechte oder Befugnisse zu sichern (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.10.1956 - I ZR 2/55, GRUR 1957, 219, 221 - Bierbezugsvertrag; Urt. v. 19.10.1966 - Ib ZR 156/64, GRUR 1967, 138, 141 = WRP 1967, 26 - Streckenwerbung; Urt. v. 23.2.1973 - I ZR 70/71, GRUR 1973, 426, 428 [mit Anmerkung Sprick] = WRP 1973, 261 - Medizin-Duden; Urt. v. 4.5.1973 - I ZR 11/72, GRUR 1974, 97, 98 = WRP 1973, 410 - Spielautomaten II; Baumbach/ Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 705 f.).

    Der positiven Kenntnis steht es dabei gleich, wenn sich der Handelnde der Kenntnis der vertraglichen Bindung bewußt verschließt oder entzieht (vgl. BGH GRUR 1957, 219, 221 f. - Bierbezugsvertrag; BGH GRUR 1974, 97, 98 - Spielautomaten II; vgl. weiter BGHZ 117, 115, 117 f. - Pullovermuster; Baumbach/Hefermehl aaO Einl. Rdn. 127 sowie - zum Verleiten zum Vertragsbruch - § 1 UWG Rdn. 701; Piper in Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., Einf. Rdn. 296, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der

    Da der Beklagte zu 2 für den geltend gemachten Entschädigungsanspruch nicht passiv legitimiert ist, ist er es auch nicht für den geltend gemachten Auskunftsanspruch, soweit dieser die Zeit vor dem 6. Mai 1985 betrifft; insoweit handelt es sich lediglich um einen Hilfsanspruch zur Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs; er ist daher von dessen Bestehen abhängig (vgl. BGH GRUR 1957, 219, 222; 1958, 149 - Bleicherde).
  • BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65

    Ersatz des entgangenen Gewinns wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens - Erstellung

    Der Vorwurf der Unlauterkeit knüpft in einem solchen Falle nicht in erster Linie an den objektiven Wert der nachgeahmten Leistung an, sondern an den subjektiven Tatbestand der Ausnutzung eines Vertrauensbruches, die zwar wiederum für sich allein im allgemeinen nicht unlauter ist (vgl. BGH GRUR 1957, 219, 221 - Bierbezug; 1965, 310, 312 - Speisekartoffeln), die sich aber gerade im Stadium der Vertragsverhandlungen außerordentlich schädlich auswirken kann, wenn auf diese Weise spezifizierte interne Angebotsunterlagen in die Hände eines Mitbewerbers gelangen und diesem die schleunige Abgabe eines entsprechenden und billigeren Angebotes erleichtern.

    Auch ist derjenige, der sich einer sich von selbst aufdrängenden Kenntnis und der daraus folgenden Prüfungspflicht bewußt verschließt, dem Kennenden gleichzustellen (Baumbach/Hefermehl a.a.O., Einleitung II 77 f; vgl. auch BGH GRUR 1955, 411, 414 - Zahl 55; 1957, 219, 221 f - Bierbezug).

  • BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62

    Lückenlosigkeit der Preisbindung

    Aus den von der Revision für ihre Erwägungen angeführten Entscheidungen des Ersten Zivilsenats vom 13. November 1953 (GRUR 1954, 163 = WuW/E BGH 52) und vom 16. Oktober 1956 (GRUR 1957, 219) kann für die hier zu erörternde Frage nichts entnommen werden; in der Entscheidung vom 13. November 1953 ging es um ein Rundschreiben, dessen Verfasser zwecks Gewinnung neuer die Kunden - umstrittene - Unwirksamkeit bisher bestehender Bierbezugsverträge hatte dartun wollen, in der Entscheidung vom 16. Oktober 1956 um einen Schadenersatzanspruch wegen Bruchs eines für unwirksam gehaltenen Einzelvertrags.
  • BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59

    Eintritt in Kundenbestellung

    Des weiteren führt das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH in GRUR 1957, 219, 221 - Bierbezugsvertrag) aus, daß selbst die Ausnutzung etwaiger Vertragsuntreue von Kunden das Eindringen in einen fremden Kundenkreis noch nicht unlauter mache.
  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der vorwerfbare, weil auf Fahrlässigkeit beruhende Irrtum über die Anwendbarkeit einer dem Verletzer bekannten Vorschrift überhaupt geeignet sein kann, ihn vor dem Vorwurf wettbewerbswidrigen Handelns zu bewahren, wenn die übrigen Voraussetzungen (Wettbewerbsabsicht, Anstreben, eines Vorsprungs) gegeben sind; für den allerdings etwas andere liegenden Fall der Mißachtung fremder Vertragspflichten hat der Senat ausgesprochen, daß der Verletzer - jedenfalls in aller Regel - die Tatumstände und damit auch die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages als möglich in Betracht gezogen haben muß (GRUR 1957, 219, 221 - Bierbezugsvertrag).
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66

    Buntstreifensatin II

    Hiernach erfordert der Vorwurf eines sittenwidrigen Wettbewerbsverstoßes im Sinne des § 1 UWG, daß der Täter alle Umstände kennt, die sein Verhalten als wettbewerbswidrig erscheinen lassen, wobei jedoch bedingter Vorsatz in dem Sinne genügt, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet, es könne ein objektiv sittenwidriger Sachverhalt vorliegen, er sich aber der Kenntnis der rechtserheblichen Tatumstände unter Verletzung einer ihm obliegenden Prüfungspflicht bewußt verschließt (BGH GRUR 1957, 219, 221 f - Bierbezug; 1955, 411, 414 - Zahl 55; Urt. v. 28. April 1967 - Ib ZR 26/65 - UA 20).
  • BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69

    Vertrag zur Aufstellung von Gummischutzmittelautomaten - Sittenwidrigkeit von

    Das bewußte, zu Wettbewerbszwecken erfolgende Hinwirken darauf, daß jemand vertragsbrüchig wird, widerspricht auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände in der Regel den Anschauungen eines anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (BGH GRUR 1956, 273, 275 - Drahtverschluß; GRUR 1969, 474 - Bierbezug); subjektive Voraussetzung der Unlauterkeit ist, daß der Täter die Tatumstände kennt, die seine Handlungsweise als unlauter erscheinen lassen, oder daß er doch mit der Möglichkeit rechnet, daß solche Umstände vorliegen könnten (BGH GRUR 1957, 219, 221 - Bierbezugsvertrag m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67

    Unzulässigkeit einer unwahren und herabsetzenden vergleichenden Werbung -

    Art und Umfang dieser Hilfsansprüche zur Ermittlung des eingetretenen Schadens bestimmen sich nach Treu und Glauben und setzen ein Rechtsschutzbedürfnis des Verletzten voraus, das dann entfallen kann, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz fehlt (vgl. BGH GRUR 1957, 219, 222 - Bierbezugsvertrag; GRUR 1958, 149 - Bleicherde - für Rechnungslegungs- und Auskunftsanträge).
  • BGH, 27.01.1959 - I ZR 185/55

    Rechtsmittel

  • BFH, 17.03.1959 - I 207/58 U

    Behandlung der Verpflichtung zur Bierabnahme durch Darlehensnehmer in der Bilanz

  • BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 15/63

    Verletzung des Handlesvertretervertrags durch den Handelsvertreter - Verzicht auf

  • BGH, 20.11.1959 - I ZR 84/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 190/57

    Rechtsmittel

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